1. Beauftragen eines Subunternehmens
Umzugsservice-Schmidtke kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
2. Zusätzliche Leistungen
Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss; nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.
3. Trinkgeld
Trinkgelder sind mit der Rechnung von Umzugsservice-Schmidtke nicht verrechenbar.
4. Erstattung der Umzugskosten durch Ämter, Arbeitgeber, etc…
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
5. Sicherung besonders empfindlicher Güter
Umzugsservice-Schmidtke versichert während des Transportes ausschließlich Güter die von Mitarbeitern eingepackt worden sind. Einschließlich Neuware.
6. Haftung
Es besteht eine Transportversicherung und eine Haftpflichtversicherung bei der Allianz. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung. Nach § 451 f HGB erlöschen die Ansprüche wegen Verlust und Beschädigung des Gutes jedoch, wenn:
der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar ist und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Anlieferung angezeigt worden ist
der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ablieferung angezeigt worden ist
7.Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter von Umzugsservice-Schmidtke sind, sofern nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
8. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
1o. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
11. Nachprüfung durch den Auftraggeber
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
12. Fälligkeiten des vereinbarten Entgelts
Das Entgelt ist nach Abschluss des Transports Fristgerecht zu begleichen.
13. Rücktritt vom Vertrag
Ziff. 6.6. DIN EN ISO 12522-1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, ins besonders durch §§ 415 HGB, 346 ff BGB ersetzt.
14. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wiesbaden.
15.Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht
Wiesbaden 04/2019